§1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme des Bewerbers an der / den im Antrag ausgewählten Ausbildung/en.
§2 Unterricht / Ausbildung
Die Fahrschule verpflichtet sich zur gewissenhaften Information, Unterrichtung und Ausbildung des Bewerbers entsprechend der zum Zeitpunkt der Ausbildung geltenden Vorschriften der Fahrschüler –Ausbildungsordnung bzw. den Bestimmungen der Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV). Der Bewerber verpflichtet sich zur pünktlichen Teilnahme und aktiven Mitarbeit am theoretischen und praktischen Unterricht.
§3 Entgelte
Für die Leistungen der Fahrschule werden Entgelte berechnet. Diese können Sie direkt bei der Fahrschule einsehen.
Das Entgelt ist –ohne jeden Abzug – zur Zahlung fällig:
Für den Grundbetrag bei Vertragsabschluß
Für Lehrmittel und Formulare bei deren Aushändigung
Für Fahrstunden , Vorstellung zur Prüfung sowie Sonderleistungen unverzüglich nach Rechnungsstellung, in jedem Fall vor Antritt einer Prüfung. Behördliche Gebühren und Prüfgebühren sind in den aufgeführten Entgelten nicht enthalten. Sie sind sofort nach Zahlungsaufforderung zu entrichten.
§4 Haftung
Die Fahrschule haftet bei Unfällen, die sich bei der Ausbildung ereignen, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung. Sie haftet nicht für Nachteile, die sich für den Bewerber aus einer behördlichen oder gerichtlichen Versagung der Fahrerlaubnis oder ähnlichen von höherer Hand verfügten Maßnahmen oder aus der Anberaumung von Prüfungsterminen ergeben. Eine Haftung wegen nicht bestandener Prüfungen oder Prüfungsteile oder wegen nachteiliger Folgen daraus ist ausgeschlossen.
§5 Abschließende Bestimmungen
Die in der Fahrschule einzusehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. sind Bestandteil des Vertrages.
Sofern Gegenstand dieses Vertrages die Ausbildung (§1) einer nicht voll geschäftsfähigen Person ist, erhält dieser nur Wirksamkeit, wenn die zur Erziehung berechtigt(en) Person(en) ihr Einverständnis durch Unterschrift auf diesen Vertrag erklärt(en). Die Erklärung gilt gleichzeitig als Verpflichtung der / des Erziehungsberechtigten, für alle aus der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Kosten aufzukommen.
Dieser Vertrag beginnt mit Leistung der erforderlichen Unterschrift, er endet mit dem Erwerb der beantragten Fahrerlaubnis, in jedem Fall aber nach einem Jahr seit Unterzeichnung durch die Fahrschule.
Eine eventuelle Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.
Nicht Erscheinen zum vereinbarten Termin (Fahrstunde), wird als Fehlstunde berechnet. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der jeweiligen Ausbildungsklasse.
§6. Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, dass alle für die Ausbildung und Prüfung notwendigen, personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert und zur Vorbereitung und Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung zwischen der zuständigen Prüfungsorganisation und der o. g. Fahrschule ausgetauscht werden. Diese Einwilligung ist jederzeit frei widerruflich. Ohne meine Einwilligung kann die Fahrschule nicht die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung durchführen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Fotos u./o. Videomaterial in Online und Printmedien wie z. B. Homepage der Fahrschule, Facebook veröffentlicht werden dürfen, die im Rahmen der Fahrausbildung und Prüfung gemacht werden bzw. wurden. Ich stimme zu, dass der Vorname mit veröffentlicht werden darf.
Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf das „Recht am eigenen Bild“ und überlasse dieses der Fahrschule. Ich kann diese Erklärung jederzeit schriftlich wiederrufen.
Mein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Sperrung der über mich gespeicherten Daten gemäß § 6 BDSG ist mir bekannt.